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Ug-SanEl

Die Sanitätseinsatzleitung besteht in Bayern aus dem Leitenden Notarzt (LNA) und dem Organisatorischen Leiter (OrgL). Für den Bereich einer Kreisverwaltungsbehörde kann von den freiwilligen Hilfsorganisationen eine UG SanEL aufgestellt werden. Die UG SanEL unterstützt die SanEL in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben:

 

  • durch Einrichtung einer Befehlsstelle,
  • bei der Kommunikation (Funk, Telefon, Internet),
  • bei der Sammlung und Ermittlung von wesentlichen Lageinformationen für die SanEL ,
  • bei deren adäquater Darstellung in der Befehlsstelle,
  • durch die nachvollziehbare Dokumentation von Entscheidungen der SanEL,
  • bei der weiteren Leitung des Einsatzes durch OrgL und LNA nach deren Weisung.

Der Organisatorische Leiter und der Leitende Notarzt sind für ihren jeweiligen Aufgabenbereich weisungsbefugt gegenüber allen Mitgliedern der UG SanEL. Rechtsgrundlage ist die „Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz“ vom 30. November 2010 (§13, Absatz 2). Stärke, Ausstattung und Aufgaben sind in der „Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen (MAN-RL)“, Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 6. Dezember 2016 genauer definiert. In der vorherigen Fassung der Richtlinie des Innenministeriums von 1999 wurden der UG SanEL weitreichende Aufgaben wie z.B. Sichtung, Verletztenerfassung und Koordination der Transportmittel zugewiesen. In der aktuellen Fassung wurde der Aufgabenbereich auf die Führungsunterstützung konzentriert.

 

Die UG SanEL ist eine Führungseinheit im Sinne der DV 100, deren personelle Stärke und Ausstattung im jeweiligen Einsatzfall von den zu bewältigenden Aufgaben bestimmt wird. Die Mindeststärke ist die einer Führungsstaffel (1/3). Sie besteht aus einem Leiter UG SanEL mindestens drei Mitglieder der UG SanEL. Die Mitglieder sollen von den freiwilligen Hilfsorganisationen auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörde im Benehmen mit den bestellten Mitgliedern der SanEL und der Kreisverwaltungsbehörde benannt werden. Nachdem die genannten Aufgaben von den einzelnen Mitgliedern der UG SanEL – unter der Leitung des Organisatorischen Leiters und des Leitenden Notarztes – weitgehend selbstständig wahrgenommen werden müssen, ist Voraussetzung für die Tätigkeit in der UG SanEL eine mehrjährige Einsatzerfahrung im Rettungs-/Sanitätsdienst. Jedes Mitglied der UG SanEL muss in der Lage sein, alle oben genannten Aufgaben wahrzunehmen. Die Mitglieder der UG SanEL unterstehen hinsichtlich Ausbildung und Dienstbetrieb der Aufsicht der freiwilligen Hilfsorganisationen, der sie angehören. Weisungen der freiwilligen Hilfsorganisationen sollen im Benehmen mit den bestellten Mitgliedern der SanEL ergehen.